Verlässlicher Partner für Ihre Geschäftstätigkeit in Spanien
Tipps zur erfolgreichen Geschäftstätigkeit in Spanien
Welche Formalitäten sind erforderlich?
Will man mit der Gründung starten, sollte man sich zunächst bei der Ausländerbehörde der Nationalpolizei eine N.I.E Nummer besorgen. Mit dieser Identifikationsnummer kann man sich in Spanien ein Auto kaufen oder eine Wohnung mieten. Auch über das gewünschte Geschäftsmodell sollte man sich bereits Gedanken gemacht haben. Ohne Notar kann man beispielsweise eine „Autónomo“, was einem Einzelunternehmen entspricht, gründen. Hierbei haftet der Gründer mit dem gesamten Privatbesitz. Für eine GmbH, auf Spanisch „Sociedad de responsabilidad limitada“, sind ein Mindestkapital von 3.006,00 Euro und eine notarielle Beglaubigung notwendig. Der Anmeldungsprozess kann mehrere Wochen dauern, außer man entscheidet sich für die Expressvariante. Wählt man eine Rechtsform, bei der das Unternehmen eine juristische Person ist, muss man sich außerdem ins „Registro Mercantil“ eintragen lassen. Dieses entspricht dem österreichischen Handelsregister. Ist die Formwahl getroffen, steht die Anmeldung beim spanischen Finanzamt an, um eine Steueridentifikationsnummer (CIF) zu erhalten. Mit einem elektronischen Zertifikat kann diese sogar online erfolgen.
Welche Steuern bezahlt man in Spanien und in welcher Höhe?
Unternehmen in Spanien müssen die Körperschaftssteuer bezahlen. Sie beträgt 25 % auf die ersten Einkünfte bis 300.000 Euro, man kann jedoch eine Ermäßigung von erhalten, wenn die Anzahl der Mitarbeiter im Vergleich zum Vorjahr nicht zurückgegangen ist. Daneben fallen die Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer an.
