Geschäftstätigkeiten in Thailand

Arbeiten und selbständig sein in Thailand

Wer in Thailand leben und arbeiten möchte, der muss eine ganze Menge Hürden nehmen, bis er sein Ziel erreicht. In Thailand sind Aufenthaltsrecht und Arbeitsgenehmigung ein schwieriger Prozess, der an besondere Bedingungen geknüpft ist. Ausländer dürfen in Thailand übrigens keine eigenen Grundstücke besitzen, dieses Recht obliegt ausschließlich Thailändern. Möchten auch Sie Ihr Geschäft in Thailand aufbauen und benötigen einen Partner für die reibungslose Kommunikation in Thailand, sind Sie bei uns genau richtig. Unsere Thai-Übersetzer kennen nicht nur alle Besonderheiten der Sprache, sondern sind zudem auf mindestens ein Fachgebiet spezialisiert. Ob Sie juristische oder medizinische Dokumente übersetzen lassen möchten – wir finden stets den richtigen Übersetzer für Ihr Projekt. Lassen Sie sich einfach von unseren Projektmanagern beraten. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns die zu übersetzenden Texte zu, um ein unverbindliches Angebot zu erhalten.

Regulärer Aufenthalt in Thailand

Als Europäer mit gültigem Reisepass darf man sich maximal drei Monate in Thailand aufhalten (Touristenvisa). Danach muss man für mindestens sechs Monate das Land verlassen. Tricks, wie die kurze Aus- und Einreise nach Kambodscha, funktionierten in der Vergangenheit, heute sind diese per Gesetz nicht mehr geduldet. Wer sich länger als erlaubt in Thailand aufhält, muss mit hohen Geldstrafen bis hin zu Gefängnis rechnen und/oder wird direkt mit Polizeigewalt des Landes verwiesen.

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Geschäftstätigkeiten in Thailand

Neben dem Touristenvisum gibt es auch noch das Arbeitsvisum, welches zu einem längeren Aufenthalt in Thailand berechtigt. Auch eine eigene Firma, wie etwa eine Bar oder ein Restaurant, kann den Aufenthalt verlängern.

Unternehmen in Thailand gründen

Als Österreicher ist es nicht möglich, vor Ort in Thailand ein eigenes Unternehmen zu gründen, ohne einen Thailänder prozentual an seiner Firma zu beteiligen. Die Gründung des Unternehmens erfolgt meistens über einen Rechtsanwalt, der den Thailänder als stillen Teilhaber einträgt. Erst dann hat in Thailand eine von Ausländern gegründete Firma ihre Gültigkeit r. Mit einer eigenen Firma ist ein längerer Aufenthalt in Thailand problemlos möglich.

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Wer im Auftrag eines Unternehmens in Thailand arbeiten muss, der kann beim thailändischen Konsulat ein Arbeitsvisum beantragen. Dieses berechtigt zum Aufenthalt in Thailand für einen Zeitraum von einem Jahr. Danach muss das Visum verlängert werden. Zusätzlich muss die Geschäftsbeziehung zu mindestens einem thailändischen Kunden nachgewiesen werden können. Benötigen Sie die Übersetzung Ihrer Unternehmens- oder Visumsunterlagen, sind wir gerne für Sie da!

Vorteile eines Unternehmens in Thailand

Neben dem Vorteil einer unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung profitiert man als Unternehmer von sehr niedrigen Lebenshaltungs- und Lohnkosten. Arbeitskräfte sind in Thailand wesentlich billiger und die meisten Thailänder sprechen gutes Englisch, was die Kommunikation sehr erleichtert. Die Kosten für die Miete eines Büros oder einer Lagerhalle, sind im Vergleich zu Österreich eher unerheblich und das Internet hat eine sehr hohe Ausbaustufe.

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