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Tipps zur erfolgreichen Geschäftstätigkeit in Spanien

Welche Formalitäten sind erforderlich?

Will man mit der Gründung starten, sollte man sich zunächst bei der Ausländerbehörde der Nationalpolizei eine N.I.E Nummer besorgen. Mit dieser Identifikationsnummer kann man sich in Spanien ein Auto kaufen oder eine Wohnung mieten. Auch über das gewünschte Geschäftsmodell sollte man sich bereits Gedanken gemacht haben. Ohne Notar kann man beispielsweise eine „Autónomo“, was einem Einzelunternehmen entspricht, gründen. Hierbei haftet der Gründer mit dem gesamten Privatbesitz. Für eine GmbH, auf Spanisch „Sociedad de responsabilidad limitada“, sind ein Mindestkapital von 3006,00 Euro und eine notarielle Beglaubigung notwendig. Der Anmeldungsprozess kann mehrere Wochen dauern, ausser man entscheidet sich für die Expressvariante. Wählt man eine Rechtsform, bei der das Unternehmen eine juristische Person ist, muss man sich ausserdem ins „Registro Mercantil“, das dem Schweizer Handelsregister entspricht, eintragen lassen. Ist die Wahl der Unternehmensform getroffen, steht die Anmeldung beim spanischen Finanzamt an, um eine Steueridentifikationsnummer (CIF) zu erhalten. Mit einem elektronischen Zertifikat kann diese sogar online erfolgen.

Welche Steuern bezahlt man in Spanien und in welcher Höhe?

Unternehmen in Spanien müssen die Körperschaftssteuer bezahlen. Sie beträgt 25% auf die ersten Einkünfte bis 300 000 Euro, man kann jedoch eine Ermässigung von erhalten, wenn die Anzahl der Mitarbeiter im Vergleich zum Vorjahr nicht zurückgegangen ist. Daneben fallen die Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer an.

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