Ihre erfolgreiche Geschäftstätigkeit in Polen – wir unterstützen Sie mit Übersetzungen nach Mass

Polen besitzt die sechstgrösste Volkswirtschaft innerhalb der Europäischen Union und unter den Mitgliedsstaaten der EU diejenige Binnenwirtschaft, die sich bereits seit der Liberalisierung des Landes am schnellsten entwickelt. Die Regierungsform Polens ist demokratisch und weist grosse Stabilität auf. Wagen auch Sie den Schritt zur Geschäftstätigkeit in Polen und benötigen tatkräftige Unterstützung beim Austausch mit Kunden und Geschäftspartnern? Wir übersetzen Ihre Dokumente schnell und einwandfrei ins Polnische und aus dem Polnischen sowie in und aus über 150 Sprachen. Dabei vertrauen wir nur muttersprachlichen, professionellen Übersetzern Ihre Dokumente an. Unsere Übersetzungen sind punktgenau und professionell. Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Projektmanagern beraten und nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie.

Das Arbeitskräftepotenzial

Für Polen als Standort geschäftlicher Aktivitäten spricht bereits sein gewaltiges Arbeitskräftepotential. Auch der Bildungsstand der Arbeitnehmer zählt zu den höchsten Bildungsniveaus in Europa. Die in Polen verfügbaren Arbeitskräfte sind daher in der Regel jung, gut ausgebildet und hoch motiviert.

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Geschäftstätigkeiten in Polen

Rechtsformen und Geschäftstätigkeit für Ausländer in Polen

Für Ausländer ist es einfach, in Polen eine Gesellschaft zu gründen. Die Beliebteste und Empfehlenswerteste ist dabei die der deutschen GmbH ähnlichen Rechtsform, die „Sp. z.o.o.“. Das Stammkapital muss hierbei mindestens 5000 PLN betragen und ist vor der Eintragung ins Handelsregister zu leisten. Auch der kurzfristige Erwerb einer bereits bestehenden Gesellschaft ist für Ausländer problemlos zu tätigen und eröffnet die Möglichkeit, bereits binnen weniger Tage die Geschäftstätigkeit aufnehmen zu können. Sind auch Sie besonders zügig mit Ihrer Geschäftstätigkeit in Polen, profitieren Sie von unserem Express-Service. Um eilige Anfragen kümmern wir uns besonders schnell und setzen dabei, wenn nötig, auch Übersetzer-Teams ein, die Ihr Dokument gemeinsam übersetzen. Überzeugen Sie sich von der Kompetenz unserer erfahrenen Projektmanager und kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Wir beraten Sie gerne.

Rechnungslegung

Die Standards der Rechnungslegung weichen in Polen von IFRS teilweise beträchtlich ab. So müssen alle Buchungen in polnischer Sprache vorgenommen werden und in polnischer Währung vorliegen. Damit Ihre Rechnungslegung ordnungsgemäss stattfindet, arbeiten wir mit muttersprachlichen Übersetzern zusammen, die sich mit Finanzen auskennen. Auch alle anderen Fachbereiche stellen kein Problem für uns dar. Dies gilt auch für Abschlüsse. Alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften nach polnischem Recht unterliegen der gesetzlichen Verpflichtung zur Überprüfung ihrer Buchführung. Dies gilt stets, wenn im Jahr der Prüfung mindestens fünfzig Arbeitnehmer beschäftigt werden, wenn mehr als fünf Millionen PLN Umsatz erzielt werden und der Gewinn grösser ist als 2,5 Millionen PLN.

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Besteuerung

Der Körperschaftssteuersatz beträgt in Polen einheitlich 19 %. Alle Einkünfte ausländischer Gesellschaften oder Zweigniederlassungen sind unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtig. Die Steuervorauszahlungen sind monatlich abzuführen. Der Quellensteuersatz beträgt in Polen zwanzig Prozent, jedoch erlaubt das Doppelbesteuerungsabkommen eine Freistellung.

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