IFRS – International Financial Reporting Standards
IFRS – Professionelle Übersetzung von Jahresabschlüssen nach internationalem Recht
IFRS: Internationale Vergleichbarkeit von Unternehmen
Die IFRS wurden entworfen, da es für Unternehmen wichtig wurde, in einer immer globaleren Welt einen internationalen Vergleich der Wirtschaftlichkeit zu erhalten. Bis dahin mussten sich alle Unternehmen bei ihren Jahresabschlüssen an nationales Recht halten. So hielten sich Schweizer Firmen an das Obligationenrecht (OR) und erstellten hiernach Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen. Um allerdings einen Vergleich mit internationalen Wettbewerbern zu erhalten, mussten Unternehmen in komplizierten Verfahren fremde Jahresabschlüsse in die eigene Form umwandeln. Damit dieser Weg eingespart werden konnte, erliess das International Accounting Standards Board die IFRS. Alle Unternehmen, die ihren Jahresabschluss nach IFRS erstellen, konnten fortan problemlos Vergleiche zu internationalen Konkurrenten ziehen.
IFRS nicht für jedermann
Bei Einführung der IFRS entschied sich das europäische Parlament, die internationalen Richtlinien nicht für alle Unternehmen zur Pflicht zu machen, sondern die Staaten entscheiden zu lassen. So lässt sich vereinfacht sagen, dass Einzelunternehmen in der Schweiz keine Abschlüsse nach IFRS erstellen müssen. Hier gilt weiterhin das OR als verpflichtend, wobei natürlich ein zusätzlicher Abschluss nach IFRS optional möglich ist. Für Konzerne wird die Verpflichtung danach entschieden, ob es sich um börsennotierte Konzerne handelt oder nicht. Konzerne, die sich am Kapitalmarkt orientieren, sind verpflichtet einen Abschluss nach IFRS zu erstellen, andere Konzerne dürfen dies. Richtet sich ein Konzern nach der IFRS, ist ein OR-Abschluss gegebenenfalls nicht mehr nötig.
