Wählen Sie die passende Leistung für Ihr Dokument und Ihr Budget.
Budgettranslations.com
Sprachen und Sprachpaare

Ihre erfolgreichen Geschäftstätigkeiten in Polen

Wählen Sie die passende Leistung für Ihr Dokument und Ihr Budget. Automatisierte Abläufe, eigene Technologie, weltweite Zusammenarbeit und niedrige Gemeinkosten senken die Preise. Nicht unerfahrene Übersetzer. Jetzt Preis berechnen

Ihre erfolgreiche Geschäftstätigkeit in Polen – wir unterstützen Sie mit Übersetzungen nach Maß

Das Arbeitskräftepotenzial

Für Polen als Standort geschäftlicher Aktivitäten spricht bereits sein gewaltiges Arbeitskräftepotential. Auch der Bildungsstand der Arbeitnehmer zählt zu den höchsten Bildungsniveaus in Europa. Die in Polen verfügbaren Arbeitskräfte sind daher in der Regel jung, gut ausgebildet und hoch motiviert.

Finanz- und Kapitalmärkte

Die polnischen Finanz- und Kapitalmärkte sind funktionsfähig und gut entwickelt, das Bankensystem gilt als sicher. Die Warschauer Wertpapierbörse bildet den offenen Kapitalmarkt des Landes. Ausländische Gesellschaften haben ohne weiteres die Möglichkeit, sich an der Warschauer Wertpapierbörse notieren zu lassen.

Rechtsformen und Geschäftstätigkeit für Ausländer in Polen

Rechnungslegung

Die Standards der Rechnungslegung weichen in Polen von IFRS teilweise beträchtlich ab. So müssen alle Buchungen in polnischer Sprache vorgenommen werden und in polnischer Währung vorliegen. Damit Ihre Rechnungslegung ordnungsgemäß stattfindet, arbeiten wir mit muttersprachlichen Übersetzern zusammen, die sich mit Finanzen auskennen. Auch alle anderen Fachbereiche stellen kein Problem für uns dar. Dies gilt auch für Abschlüsse. Alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften nach polnischem Recht unterliegen der gesetzlichen Verpflichtung zur Überprüfung ihrer Buchführung. Dies gilt stets, wenn im Jahr der Prüfung mindestens fünfzig Arbeitnehmer beschäftigt werden, wenn mehr als fünf Millionen PLN Umsatz erzielt werden und der Gewinn größer ist als 2,5 Millionen PLN.

Der Körperschaftssteuersatz beträgt in Polen einheitlich 19 %. Alle Einkünfte ausländischer Gesellschaften oder Zweigniederlassungen sind unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtig. Die Steuervorauszahlungen sind monatlich abzuführen. Der Quellensteuersatz beträgt in Polen zwanzig Prozent, jedoch erlaubt das Doppelbesteuerungsabkommen eine Freistellung.