Tipps zur erfolgreichen Geschäftstätigkeit in Spanien

Für viele Schweizer ist Spanien das Land, in dem sie ihre Geschäftsidee verwirklichen möchten. Im Zuge einheitlicher Richtlinien und Vorgaben der Europäischen Union ist die Geschäftsgründung in EU-Ländern vergleichsweise unproblematisch. Wie für andere Länder gilt jedoch auch, dass man sich vorher umfassend informiert haben sollte. Zudem sollte man einen Businessplan erstellt und Marktforschung betrieben haben. Dies ist wichtig, damit es hinterher eventuell keine bösen Überraschungen gibt. Gerade in Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Situation und Entwicklungen, sollte man überzeugt sein, sein Konzept erfolgreich umsetzen zu können und für den Extremfall Rücklagen zur Verfügung haben. Auch wenn man sich vorbereitet hat, kann es dennoch zu Problemen kommen. Diese tauchen nicht zuletzt bei der Kommunikation mit Partnern und Kunden auf. Ein Vertrag, der nicht oder falsch übersetzt einer Behörde vorgelegt wird oder das Dokument, das nicht beglaubigt übersetzt wurde – überall lauern Gründe für die Verzögerung Ihrer Firmengründung. Damit Sie sicher und termingerecht starten können, übersetzen unsere muttersprachlichen Übersetzer Ihre Texte in und aus über 150 Sprachen und dies aus allen Fachbereichen. Wir beweisen Ihnen gerne unser Können. Senden Sie uns dazu einfach den zu übersetzenden Text per E-Mail oder über das Offertformular zu. Wir freuen uns ausserdem über Ihren Anruf.

Welche Formalitäten sind erforderlich?

Will man mit der Gründung starten, sollte man sich zunächst bei der Ausländerbehörde der Nationalpolizei eine N.I.E Nummer besorgen. Mit dieser Identifikationsnummer kann man sich in Spanien ein Auto kaufen oder eine Wohnung mieten. Auch über das gewünschte Geschäftsmodell sollte man sich bereits Gedanken gemacht haben. Ohne Notar kann man beispielsweise eine „Autónomo“, was einem Einzelunternehmen entspricht, gründen. Hierbei haftet der Gründer mit dem gesamten Privatbesitz. Für eine GmbH, auf Spanisch „Sociedad de responsabilidad limitada“, sind ein Mindestkapital von 3006,00 Euro und eine notarielle Beglaubigung notwendig. Der Anmeldungsprozess kann mehrere Wochen dauern, ausser man entscheidet sich für die Expressvariante. Wählt man eine Rechtsform, bei der das Unternehmen eine juristische Person ist, muss man sich ausserdem ins „Registro Mercantil“, das dem Schweizer Handelsregister entspricht, eintragen lassen. Ist die Wahl der Unternehmensform getroffen, steht die Anmeldung beim spanischen Finanzamt an, um eine Steueridentifikationsnummer (CIF) zu erhalten. Mit einem elektronischen Zertifikat kann diese sogar online erfolgen.

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Geschäftstätigkeiten in Spanien

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