Tipps zur erfolgreichen Geschäftstätigkeit in Spanien

Spanien ist für viele Menschen in Deutschland und Europa das Land, in dem sie ihre Geschäftsideen verwirklichen möchten. Dank der Europäischen Union ist die Geschäftsgründung in EU-Ländern unproblematisch. Dennoch gilt genauso wie in anderen Ländern, dass man sich vorher umfassend informiert, einen Businessplan erstellt und Marktforschung betrieben haben sollte, damit es hinterher keine bösen Überraschungen gibt. Gerade in Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Situation, sollte man überzeugt sein, sein Konzept erfolgreich umsetzen zu können und für den Extremfall Rücklagen zur Verfügung zu haben. Doch auch wenn man sich vorbereitet hat, kann es zu Problemen kommen. Diese tauchen nicht zuletzt bei der Kommunikation mit Partnern und Kunden auf. Ein Vertrag, der nicht oder falsch übersetzt einer Behörde vorgelegt wird oder das Dokument, das nicht beglaubigt übersetzt wurde – überall lauern Gründe für die Verzögerung Ihrer Firmengründung. Damit Sie sicher und termingerecht in Spanien oder auch vielen anderen Ländern starten können, übersetzen unsere muttersprachlichen Übersetzer Ihre Texte in und aus über 150 Sprachen und dies aus allen Fachbereichen. Unser Können im Fall von Spanisch-Übersetzungen stellen wir Ihnen jederzeit gerne unter Beweis. Hierfür können Sie uns einfach Ihren Text, der auf Spanisch verwendet werden soll, per E-Mail oder über das Angebotsformular auf zuschicken. Ein Anruf für eine umfassende Beratung zu Spanien und Spanisch ist natürlich auch jederzeit möglich.

Welche Formalitäten sind in Spanien zu beachten?

Will man mit der Gründung starten, sollte man sich zunächst bei der Ausländerbehörde der Nationalpolizei eine N.I.E Nummer besorgen. Mit dieser Identifikationsnummer kann man sich in Spanien ein Auto kaufen oder eine Wohnung mieten. Auch über das gewünschte Geschäftsmodell sollte man sich bereits Gedanken gemacht haben. Ohne Notar kann man beispielsweise eine „Autónomo“, was einem Einzelunternehmen entspricht, gründen. Hierbei haftet der Gründer mit dem gesamten Privatbesitz. Für eine GmbH, auf Spanisch „Sociedad de responsabilidad limitada“, sind ein Mindestkapital von 3.006,00 Euro und eine notarielle Beurkundung notwendig. Der Anmeldungsprozess kann mehrere Wochen dauern, außer man entscheidet sich für die Expressvariante. Wählt man eine Rechtsform, bei der das Unternehmen eine juristische Person ist, muss man sich außerdem ins „Registro Mercantil“, das dem deutschen Handelsregister entspricht, eintragen lassen. Ist die Formwahl getroffen, steht die Anmeldung beim spanischen Finanzamt an, um eine Steueridentifikationsnummer (CIF) zu erhalten. Mit einem elektronischen Zertifikat kann diese sogar online erfolgen.

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Geschäftstätigkeiten in Spanien

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