IFRS - Jahresabschlüsse nach internationalem Recht

Bei den International Financial Reporting Standards (IFRS) handelt es sich um Vorschriften, auf deren Grundlage Unternehmen ihre Jahres- und Konzernabschlüsse erstellen können. Diese Standards haben den Vorteil, dass Unternehmen auf internationaler Ebene ihre Finanzen vergleichen können, ohne die Jahresabschlüsse der jeweiligen Länder in eine einheitliche Sprache umzuwandeln. Deutsche Unternehmen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, die IFRS anzuwenden, was allerdings nicht für kapitalmarktorientierte Konzerne gilt, die ihren Sitz in Deutschland haben. Wir übersetzen Ihre Jahresabschlüsse professionell und schnell in über 150 Sprachen. Unsere muttersprachlichen Übersetzer kennen sich mit der Thematik aus und übersetzen die wirtschaftliche Terminologie punktgenau in die gewünschte Zielsprache. Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie ganz individuell zu Ihrem Projekt.

Internationale Vergleichbarkeit von Unternehmen

Die IFRS wurden entworfen, da es für Unternehmen wichtig wurde, in einer immer globaleren Welt einen internationalen Vergleich der Wirtschaftlichkeit zu erhalten. Bis dahin mussten sich alle Unternehmen bei ihren Jahresabschlüssen an nationales Recht halten. So hielten sich deutsche Firmen an das HGB und erstellten hiernach Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen. Um allerdings einen Vergleich mit internationalen Wettbewerbern zu erhalten, mussten Unternehmen in komplizierten Verfahren fremde Jahresabschlüsse in die eigene Form umwandeln. Damit dieser Weg eingespart werden konnte, erließ das International Accounting Standards Board die IFRS. Alle Unternehmen, die ihren Jahresabschluss nach IFRS erstellten, konnten fortan problemlos Vergleiche zu internationalen Konkurrenten ziehen.

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IFRS – Jahresabschlüsse nach internationalem Recht

HGB als Grundlage für die Entstehung der IFRS

Deutsche Unternehmen haben das Glück, dass die IFRS stark an das HGB angelehnt sind. Dennoch gibt es einige Unterschiede zwischen der deutschen und der internationalen Auslegung der Jahresabschlüsse. Der größte Unterschied liegt sicherlich in der Zielsetzung bei der Erstellung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen. Während beim HGB die reine Verpflichtung im Vordergrund steht, ist bei der IFRS alles auf die Information Dritter ausgelegt. Eine weitere allgemeine Unterscheidung liegt in der Gliederung, da die Reihenfolge der Punkte im HGB festgelegt ist, wohingegen sie bei der IFRS frei wählbar ist. Im Besonderen muss auf Detailunterschiede bei den latenten Steuern, Rückstellungen und der Gewinnrealisierung bei langfristigen Aufträgen geachtet werden. Die Abschlüsse nach IFRS sind im Gegensatz zum HGB in englischer Sprache zu erstellen. Benötigen Sie die professionelle und zügige Übersetzung Ihrer IFRS? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir beschäftigen für Ihr Projekt ausschließlich muttersprachliche Übersetzer, die über einschlägige Kenntnisse im wirtschaftlichen Bereich verfügen. Senden Sie uns Ihre Dokumente einfach per E-Mail zu und wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.